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Jahr: 2012  Heft: 1  Seite: 67
Renner, Daniel

BMF: Anrechnung ausländischer Steuern bei Zinseinkünften unter Berücksichtigung von Stückzinsen

BMF, Schreiben vom 6.12.2011 IV B 3 S 2293/10/10001:001

Zusammenfassung

Das BMF reagiert mit seinem Schreiben auf das Urteil des BFH vom 9.6.2010 (I R 94/09, BStBl. II 2011, 860) zur Anrechnung fiktiver Quellensteuer auf Stückzinsen nach dem DBA-Brasilien (hierzu Renner , RdF 2011, 71; zur Berücksichtigung von Währungsverlusten bei der Anrechnung fiktiver Quellensteuer nach dem DBA-Brasilien Mihm , RdF 2011, 433). Der BFH hatte entschieden, dass bei der Veräußerung von festverzinslichen Wertpapieren vereinnahmte Stückzinsen keine Zinsen i. S. d. DBA-Brasilien sind und daher keine Anrechnung fiktiver Quellensteuer gem. Art. 24 Abs. 3 Buchst. b DBA-Brasilien möglich ist. Vielmehr ordnete der BFH die vereinnahmten Stückzinsen abkommensrechtlich den Veräußerungsgewinnen zu. Das BMF folgt dem BFH. Gleichzeitig legt es im Hinblick auf den Anrechnungshöchstbetrag aber fest, dass gezahlte Stückzinsen als negative Einnahmen anzusetzen sind, während vereinnahmte Stückzinsen nicht mehr berücksichtigt werden sollen. Das BMF-Schreiben vom 8.10.1996 (IV C 6 - S 1301 - 41/96, BStBl. I 1996, 1190), das noch von anderen Grundsätzen ausgegangen war, wird aufgehoben.

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