Besteuerung grenzüberschreitender Dividendenzahlungen in Deutschland nach dem EuGH-Urteil Rs. C-284/09
Anders als Doppelbesteuerungsabkommen und die EU-Mutter/Tochter-Richtlinie (EU-M/T-RL) 90/435 zielt die Kapitalverkehrsfreiheit auf ein Verbot der Diskriminierung von Steuerausländern. Steuerausländer müssen danach beim Abzug und hinsichtlich der Wirkung von im Ansässigkeitsstaat der ausschüttenden AG erhobenen Quellensteuern wie Steuerinländer behandelt werden. Dies hat der EuGH im Urteil Rs. C-284/09 vom 20.10.2011 erwartungsgemäß nun auch für die deutsche Kapitalertragsteuer (KESt) bestätigt. Danach verstößt die nur für ausländische Empfänger-Körperschaften angeordnete Abgeltungswirkung des KESt-Abzugs nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Im nachfolgenden Beitrag werden die Reichweite dieses Urteils und die Handlungsmöglichkeiten betroffener Aktionäre diskutiert.
I. Gleichbehandlungsgebot in den Ansässigkeitsstaaten der AG und des Aktionärs 1. Ansässigkeitsstaat der ausschüttenden AG a) KSt auf den Gewinn der ausschüttenden AGDer Ansässigkeitsstaat der ausschüttenden AG<...
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