Verschachtelte Portlets Verschachtelte Portlets

RuW Login/Registration

Inhaltsverzeichnis

Jahr: 2012  Heft: 1  Seite: 68
Helke, Iris

IDW: Besonderheiten der handelsrechtlichen Fremdwährungsumrechnung bei Instituten

IDW, RS BFA 4 vom 18.8.2011

Zusammenfassung

Während Aufwendungen aus der Währungsumrechnung sofort erfolgswirksam zu berücksichtigen sind, dürfen Erträge nur dann unmittelbar erfolgswirksam vereinnahmt werden, wenn sie aus Fremdwährungsposten resultieren, deren Restlaufzeit ein Jahr oder weniger beträgt, oder aus besonders gedeckten Geschäften. Fremdwährungsposten, die keiner besonderen Deckung unterliegen und deren Restlaufzeit länger als ein Jahr beträgt, sind imparitätisch zu bewerten, solange sie weder bezüglich des Währungsrisikos in eine Bewertungseinheit i. S. d. § 254 HGB einbezogen noch dem Handelsbestand zugeordnet sind (Tz. 19-21). Hinsichtlich des Ausweises der Ergebnisse aus Währungsumrechnung besteht ein Wahlrecht. Der Ausweis ist entweder innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge bzw. Aufwendungen (Bruttoausweis) nach § 340a HGB oder bei dem Posten, bei dem die sonstigen Bewertungsergebnisse des umgerechneten Geschäfts nach RechKredV ausgewiesen werden, vorzunehmen, wobei die zweite Ausweisvariante präferiert wird. Für besonders gedeckte Geschäfte erfolgt stets ein Nettoausweis im sonstigen betrieblichen Ergebnis (Tz. 22).

Sehr geehrter Recht der Finanzinstrumente-Leser, Sie sind zur Zeit nicht angemeldet.

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein. Sie erhalten dann den uneingeschränkten Zugriff auf alle Inhalte des Recht der Finanzinstrumente-Online-Archivs.

Sind Sie bereits Leser von Recht der Finanzinstrumente und möchten das Recht der Finanzinstrumente-Online-Archiv nun zum ersten mal nutzen, können Sie sich hier in ganz wenigen Schritten registrieren.

// Hinweise