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Jahr: 2012  Heft: 1  Seite: 1
Veil, Rüdiger

Reform der Transparenzrichtlinie: halbherzige Schritte auf dem Weg zu einem einheitlichen Transparenzregime in Europa

Es hätte sich angeboten, auch Pflichten zur Mitteilung und Veröffentlichung der Absichten eines Investors beim Aufbau von wesentlichen Beteiligungen einzuführen

Die Europäische Kommission hat am 25.10.2011 einen Vorschlag zur Änderung der Transparenzrichtlinie unterbreitet. Sie will vor allem die Vorschriften über die kapitalmarktrechtliche Beteiligungstransparenz reformieren. Die Marschroute ist richtig. Es überzeugt, dass die Kommission die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für die Inhaber von Finanzinstrumenten ausbauen will. Investoren konnten sich in den letzten Jahren unbemerkt mithilfe von Cash settled Equity Swaps und anderen Finanzinnovationen an börsennotierte Gesellschaften anschleichen. Die teilweise spektakulären Fälle - in Deutschland die Fälle VW/Porsche und Continental/Schaeffler - haben das Vertrauen der Anleger erschüttert. Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich haben daher binnen kurzer Zeit eigene Transparenzregeln erlassen. Das Thema sollte aber möglichst einheitlich in Europa geregelt sein.

Was genau hat die Kommission vor? Ihr geht es darum, den Stimmrechtseinfluss möglichst frühzeitig publik ...

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