Zur Frage der Anwendbarkeit des SchVG auf Namensschuldverschreibungen
Mit dem Inkrafttreten des SchVG sowie der Änderung von § 1 Abs. 1 DepotG stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Namensschuldverschreibungen unter den Anwendungsbereich des SchVG fallen und wenn ja, welche weitergehenden Konsequenzen damit verbunden wären. Diesen Fragen geht der nachfolgende Artikel nach.
I. EinleitungAm 5.8.2009 ist das "Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung" in Kraft getreten,1 dessen Art. 1 das in der Literatur bereits ausführlich erörterte2 "Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen" (SchVG) enthält, das das Gesetz betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen vom 4.12.1899 (SchVG 1899) ersetzt. Nach § 1 Abs. 1 SchVG gilt das SchVG "für nach deutschem Recht begebene inhaltsgleiche Sch...
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